Kriminologie

Blick zurück nach vorn

 

Manchmal ist es reizvoll, zurück zu blicken und Altes zu aktualisieren.

Früher habe ich zu den Themen Abweichendes Verhalten und soziale Kontrolle gearbeitet – schließlich war das auch schon der Name meines Schwerpunktes im Soziologiestudium. Während in der klassischen Kriminologie lange Zeit die Frage nach den Ursachen von abweichendem Verhalten im Vordergrund stand, haben sich die Forscher*innen mit dem Etikettierungsansatz – im angloamerikanischen Original labeling approach – vor allem den gesellschaftlichen Reaktionen auf ein solches Verhalten zugewandt. Dazu gehörte unter anderem die Untersuchung der Institutionen und Organisationen, die zur Bekämpfung eines solchen Verhaltens oder vielmehr derer, die ein solches Verhalten an den Tag legten, eingerichtet worden sind – von der Polizei über die Justiz bis hin zu den Anstalten Gefängnis und Psychiatrie. Es war – und ist immer noch – spannend, das Innenleben derartiger Institutionen zu untersuchen und zu hinterfragen, was vielen Menschen selbstverständlich erscheint: Wie es hinter den Mauern aussieht und dass es sie überhaupt gibt. Das ist der eine Aspekt, basierend auf der Analyse dieser so genannten totalen Institutionen von Erving Goffman und Kollegen (bekannt geworden sind vor allem männliche Forscher).

 

Der andere Blickwinkel beleuchtet die Umstände, unter denen Entscheidungen fallen, den einen oder die andere diesen Institutionen zu überantworten. Die Grundlage kann man aus der Dogmatik des Rechtssystems herleiten – wie es viele Juristen tun – oder sich ansehen, wer dieses Recht wie anwendet und welche Folgen das für die Einzelnen und für die Gesellschaft insgesamt hat. Das ist das spannende Feld der Rechtstatsachenforschung.

 

 

Von der Forschung früher...

 

Beide Aspekte habe ich – lange her – miteinander verbunden, etwa von 1978 bis 1980 im Praxisforschungsprojekt der Hamburger Haftentscheidungshilfe. Es ging der Hamburger Justiz damals in Zusammenarbeit mit dem Verein Deutsche Bewährungshilfe darum, das enorme Anwachsen der Zahl von Untersuchungsgefangenen zu stoppen. Ausgangspunkt war die These, dass bei einem großen Teil der Einsitzenden die Untersuchungshaft nicht angebracht war. Kurz gesagt: Bei einem Festgenommenen, der dem Haftrichter (beide können auch eine andere geschlechtliche Identität haben) vorgeführt wird, prüft dieser den Tatvorwurf und ob Haftgründe vorliegen. Als ein solcher gilt in den meisten Fällen die Vermutung, der Beschuldigte könne sich dem Verfahren entziehen. Die Polizei hat die Aufgabe, auch dazu zu ermitteln. In vielen Fällen hieß es lapidar im so genannten Zuführbericht, der Festgenommene habe keine tragfähigen sozialen Bindungen. Der Verdacht keimte auf, dass dies vielfach eine pauschale, nicht bewiesene Behauptung gewesen sei: Entweder habe sich niemand die Mühe gemacht, die soziale Einbindung des mutmaßlichen Delinquenten zu überprüfen, es sei niemand dazu in der Lage gewesen oder die Behauptung fehlender Bindung sei sogar bewusst falsch in die Akte geschrieben worden, um einen mit viel Ermittlungsaufwand Überführten endlich hinter Gittern zu wissen.

 

Die damals angestrebte Lösung: Sozialarbeiter*innen der Justiz aus der Dienststelle der Gerichtshilfe sollten sich ein Bild von den Lebensumständen der Beschuldigten machen, dem Gericht darüber Bericht erstatten und so zu einer richtigen Haftentscheidung beitragen. Der Effekt: Etliche der Festgenommenen kamen so auf freien Fuß, einige aber erst nach – kurzem – U-Haft-Vollzug, andere, deren Angaben man sonst vielleicht vertraut hätte, kamen aufgrund der nun gesicherten und dazu noch fachlich begründeten Einschätzung erst recht in Haft. Auf die Gefahr des so genannten net-widening-effect habe ich damals hingewiesen. Ein möglicher anderer Ansatz wäre es gewesen, die Polizei in die Lage zu versetzen und dazu anzuhalten, fundierter, genauer und den Tatsachen entsprechend über die Lebenssituation eines mutmaßlichen Delinquenten zu berichten. Aber das haben die in der Justiz Verantwortlichen vielleicht als ein aussichtsloses Unterfangen eingeschätzt …

 

Ein anderes spannendes und für mich damals neues und fremdes Thema war die Situation der Opfer von Gewalttaten. Neu und fremd, weil ich mich bis daher nur mit der anderen Seite, nämlich den mutmaßlichen oder auch rechtskräftig verurteilten Tätern befasst hatte. Zu Beginn der achtziger Jahre war ich im Fachbereich Einstufige Juristenausbildung – die gab es für relativ kurze Zeit als Reformstudiengang auch an der Hamburger Universität – an der Evaluation des Opferentschädigungsgesetzes OEG beteiligt. Das war im Jahr 1976 in Kraft getreten und regelte den Anspruch auf Entschädigung für langwährende gesundheitliche Folgen eines rechtswidrigen vorsätzlichen tätlichen Angriffs. Das hört sich kompliziert an – und das war es auch. Nicht, weil das Entschädigungsrecht, soweit ich das als Soziologe beurteilen kann, so kompliziert gewesen ist, sondern weil diejenigen, die über die entsprechenden Anträge entschieden, ein recht rigides Bild davon hatten, wer denn nun ein unschuldiges Opfer sei und wer nicht. Eine Frau im kurzen Rock – um ein gängiges Klischee aufzugreifen – hatte danach zumindest eine Mit-Schuld an dem, was ihr widerfahren ist, wenn sie auch noch mit dem späteren Vergewaltiger in der Kneipe gezecht hatte… Wir haben damals die Forschungsergebnisse veröffentlicht: Villmow, B./Plemper, B. (1989), Praxis der Opferentschädigung. Hamburger Entscheidungen und Erfahrungen von Opfern von Gewaltdelikten. Pfaffenweiler: Centaurus – Reihe Hamburger Studien zur Kriminologie

 

 

 ... zum Vortrag heute

 

Zu dieser Zeit sind Frauenprojekte, Anlaufstellen und Beratungsstellen gegründet worden, nach der Hanauer Hilfe auch die Hamburger Opferhilfe-Beratungsstelle im Jahr 1986. Über die Arbeit der dort tätigen Therapeut*innen habe ich zum 25jährigen Jubiläum eine Broschüre verfasst. Zwanzig Jahre ist es her, dass in Hamburg ein Runder Tisch gegen häusliche Gewalt eingerichtet wurde. Zur Feier am 24. September 2019 war ich eingeladen, einen Vortrag zu halten: Die Entdeckung des Opfers habe ich ihn genannt. Sie finden ihn hier:

 

PLEMPER VORTRAG 09-24-19 DRUCKVERSION.pd
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